Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt
Die Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt im Obligationenrecht (OR), die das Schweizerische Parlament im Juni 2020 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen» beschlossen hat, sehen zwei Neuerungen vor:
- Zum einen werden grosse Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen (sogenannte nicht-finanzielle Berichterstattung).
- Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten.
Die Würth International AG und deren oberste Leitungs- und Verwaltungsorgane erstellen dazu einen jährlichen Bericht insbesondere bezüglich der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im Bereich Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Diesen Bericht ist die Würth International AG gehalten innerhalb von sechs Monaten seit Ablauf des Geschäftsjahres elektronisch zu veröffentlichen und diesen während mindestens zehn Jahren öffentlich zugänglich zu machen.
Nachfolgend kommt die Würth International AG dieser Publikationspflicht nach und veröffentlicht ihre diesbezüglichen Feststellungen.
Würth International AG – ESG-Bericht, Feststellung 2024