Meldung von Verstössen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft getreten, welches vorerst für Unternehmen mit mind. 3000 Arbeitnehmenden (ab 1. Januar 2024 bereits ab 1000 Arbeitnehmenden) und Sitz in Deutschland sowie für deren unmittelbare Lieferanten gilt. Der deutschen Gesetzgebung soll schon bald eine verschärfte europäische «Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit» (engl. Corporate Sustainability Due Diligence Directive) folgen, welche sämtliche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU verpflichten wird, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu ermitteln, Präventions- resp. Abhilfemassnahmen zu ergreifen und hierüber Bericht zu erstatten.
Zweck Meldeformular
Das Meldeformular dient dazu, Hinweise auf bestimmte Straftaten und Gesetzesverstösse im Bereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher und vertraulich, namentlich oder anonym absetzen und bearbeiten zu können.
Datenschutz
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den geltenden Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich nachfolgende datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Die von Ihnen gemeldeten Informationen und Daten werden von der Würth International AG, Aspermontstrasse 1, CH-7000 Chur und, falls erforderlich, von mit dieser verbundenen Unternehmen der Würth Gruppe (nachfolgend gemeinsam «Würth» genannt») ausgewertet. Das Meldeformular wird von der Würth IT GmbH, Industriepark Würth, DE-97980 Bad Mergentheim sowie der Wurth Information Technology India Pvt. Ltd., Office No. 01.01, 3rd Floor, Tower A, Nalanda Shelter Private Limited – SEZ, Blue Ridge Town Pune, Hinjewadi Rajiv Gandhi Infotech Park, Hinjewadi, IN-411057 Pune (nachfolgend ebenfalls «Würth» genannt), im Auftrag der Würth International AG betrieben.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Meldeformulars erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
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Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter von Würth entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter von Würth prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise an weitere Mitarbeiter von Würth z.B. an Mitarbeiter in der Revisions- oder Personalabteilung weiterzugeben. Zur Bearbeitung Ihrer Meldung kann es auch erforderlich sein, Daten in Länder ausserhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes weiterzugeben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschliessende Beurteilung erfordert. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
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